1.1. Mit der Anmeldung an Veranstaltungen von aufBäumen erkennt der Kunde dessen AGB als verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme dieses Angebots durch aufBäumen in Form einer schriftlichen Bestätigung zustande.
1.2. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten einverstanden; die Speicherung dient nur der internen Nutzung durch den Veranstalter.
2. Zahlungen
2.1. Mit der schriftlichen Bestätigung schickt aufBäumen dem Kunden eine Rechnung über eine Anzahlung auf den Preis in Höhe von 60%. Die Rechnung ist innerhalb von zwei Wochen nach Ausstellung zu bezahlen.
2.2. Die Zahlung des restlichen Betrages richtet sich nach den Angaben des Veranstalters und der Bestätigung. Sofern dort nichts vereinbart ist, ist der Restpreis spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu bezahlen.
3. Leistungen
3.1. Die von aufBäumen zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Beschreibungen der Seminarunterlagen.
3.2. AufBäumen weist darauf hin, dass bei Trekking-, Erlebnis- und Abenteuertouren Abweichungen von den Zielen, der Route und andere Änderungen notwendig sein können, insbesondere aufgrund von Bedingungen, auf die der Veranstalter keinen Einfluss hat, wie Wetter, Straßenverhältnisse, Verhalten von Behörden u.a.
3.3. Der Veranstalter verpflichtet sich, dem Kunden notwendige und wesentliche Änderungen der Leistungen unverzüglich mitzuteilen.
3.4. Sofern sich die Kosten für Leistungen, die der Veranstalter nicht selbst erbringt, insbesondere Transportleistungen, nach Vertragsabschluss nachweislich erhöhen, kann der Veranstalter den Preis entsprechend anpassen. Eine solche Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und Seminarbeginn mehr als drei Monate liegen.
3.5. AufBäumen weist darauf hin, dass im Preis keine Versicherungen enthalten sind und empfiehlt den Teilnehmern eine Reiserücktrittsversicherung und bei Reisen ins Ausland eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. aufBäumen bietet Ihnen an Ihre gewünschten Reiseversicherungen online zu buchen.
4. Rücktritt des Kunden
4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Seminarbeginn von der Veranstaltung zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt schriftlich erfolgen. Der Nichtantritt der Veranstaltung wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet.
4.2. Tritt der Kunde von dem Seminar zurück oder diese gar nicht an, gelten folgende Bedingungen:
● bis zum 30. Tag vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises
● ab dem 30.Tag vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises
● ab dem 7.Tag vor Reiseantritt: 95% des Reisepreises
5. Kündigung durch aufBäumen
AufBäumen führt seine Kurse ganzjährig und grundsätzlich bei jeder Witterung durch. Tritt jedoch infolge höherer Gewalt (z.B. Wettersturz) eine Gefährdung des Veranstaltungsverlaufs auf bzw. wird dieser dadurch erschwert oder gar verunmöglicht, so ist der Veranstalter berechtigt über den zeitweiligen oder kompletten Abbruch des Kurses zu entscheiden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Seminargebühr. Mit dem Auftraggeber wird über eine Fortsetzung des Kurses zu einem anderen Zeitpunkt beraten. Weitere Ansprüche aufgrund der Verschiebung des Kurses auf einen anderen Zeitpunkt (z.B.) Erstattung von Fahrtkosten besteht nicht.
6. Haftungsbeschränkung
6.1 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Outdoor-Veranstaltungen immer einem besonderen Risiko unterliegen. Trotz fachkundiger und sicherer Durchführung der Aktivitäten können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. Die Teilnahme an den Veranstaltungen von aufBäumen erfolgt auf eigene Gefahr, der Teilnehmer verzichtet – außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – gegenüber dem Veranstalter auf Ersatz etwaiger Unfallschäden, soweit diese nicht durch irgendeine Versicherungsleistung auszugleichen sind. Die Beschränkung bezieht sich nicht auf die Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, sofern der Unfall vom Veranstalter schuldhaft verursacht wurde..
6.2. Die Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wird; dieselbe Schadensbegrenzung gilt, wenn der Veranstalter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
6.3 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Veranstalter gegenüber dem Teilnehmer auch hierauf berufen.
6.4 AufBäumen haftet nicht für vermittelte Fremdleistungen, die wir auch ausdrücklich als solche bezeichnet haben. Dies gilt auch, wenn der Veranstalter an einer solchen Leistung teilnimmt.
7. Ansprüche und Folgeansprüche
Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen vereinbarten Seminarende möglichst schriftlich uns gegenüber geltend machen. Vertragliche Ansprüche der Teilnehmer verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Veranstaltung nach dem Vertrag enden sollte
8. Versicherungen
Es wird der Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit empfohlen.
9. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Gerichtsstand für Klagen des Kunden ist Mainz.
Stand 2022